Impressum:

 

Verantwortlich für den Inhalt:

Die Geschäftsführung des
Boehle Stahlservice

G. Boehle

Adresse:

Johannesstraße 62,
59755 Arnsberg-Neheim

Deutschland

Telefon:0 29 32 / 51067-55
Telefax: 0 29 32 / 51067-57

vb@boehle-stahlservice.de
www.boehle-stahlservice.de

USt.-IdNr. DE 126647087

 

Allgemeine Verkaufs-,
Liefer- und Zahlungsbedingungen der Firma Gisela Boehle, Boehle Stahlservice, Arnsberg

                                                       Stand 08/2004

§ 1
  Allgemeines – Geltungsbereich

  1. Unsere Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (nachfolgend kurz: Verkaufsbedingungen) gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen
    des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
    Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch denn, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren
    Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlich
    ausführen.
  2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
  3. Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.
  4. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.

§ 2
     Angebot – Angebotsunterlagen

  1. Unser Angebot ist freibleibend. Ist die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen.
  2. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen sowie Mustern behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor
    ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

                                                           § 3
                                    Preise – Zahlungsbedingungen

  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“, ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt. Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von
    Tarifabschlüssen oder Materialpreisschwankungen eintreten. Dies werden wir dem Kunden auf Verlangen nachweisen.
  2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
  3. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
  4. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) bis zum 15. des der Lieferung folgenden Monats zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
  5. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Nur unter den genannten Voraussetzungen steht dem Kunden auch ein Zurückbehaltungsrecht zu.

  6.                                                     § 4
                                 Lieferverzug – Unmöglichkeit
  1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
  2. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  3. Wir sind im Rahmen der Zumutbarkeit für den Kunden zu Teillieferungen berechtigt.
  4. Innerhalb einer Toleranz von 10 % der Gesamtauftragsmenge sind fertigungsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen zulässig.
  5. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.
    Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
  6. Sofern die Voraussetzungen von Abs. (5) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
  7. Geraten wir in Verzug oder ist unsere Leistungspflicht wegen Unmöglichkeit nach § 275 Abs. 1 BGB ausgeschlossen oder können wir die Leistung gemäß § 275 Abs. 2 und 3 BGB verweigern, so haften wir nur nach Maßgabe von § 8 dieser Verkaufsbedingungen. Zusätzlich gilt in Fällen einfacher Fahrlässigkeit eine pauschalierte Haftungsbeschränkung auf 0,5 % pro Woche des Verzugs, maximal jedoch nicht mehr als 5 % vom Wert desjenigen Teils der Lieferung, der
    infolge des Verzugs nicht oder nicht vertragsmäßig genutzt werden kann.
  8. Die Abs. (7) genannten Haftungsbeschränkungen finden keine Anwendung auf Fixgeschäfte im Sinne von § 286 Abs 2 Nr 4 BGB oder von § 376 HGB.

 
 § 5
            Lieferverpflichtung- Selbstbelieferungsvorbehalt
– Höhere Gewalt

Ohne eine verbindliche Abnahmeverpflichtung des Kunden gehen wir – vorbe-haltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall – keine Lieferverpflichtung ein. Die Belieferung des Kunden – auch über einen längeren Zeitraum –begündet ohne ausdrückliche Vereinbarung keine Lieferverpflichtung für die Zukunft. Insbesondere die unwidersprochene Entgegennahme einer Liefervorschau oder vergleichbarer Unterlagen des Kunden begründet keine entsprechende Liefer-verpflichtung durch uns.

  1. Sollten wir im Einzelfall eine unbefristete Lieferverpflichtung ohne Festlegung einer Gesamtliefermenge übernommen haben (Dauerlieferungsvertrag), steht uns ein ordentliches Kündigungsrecht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zu. Dieses Kündigungsrecht sieht umgekehrt auch dem Kunden bei Eingehung einer unbefristeten Abnahmeverpflichtung ohne Festlegung einer Gesamtliefermenge zu.
  2. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.
  3. In Fällen höherer Gewalt und bei sonstigen von uns nicht vorhersehbaren und nicht verschuldeten Leistungshindernissen - wozu auch Arbeitskämpfe, Rohmaterialmangel, Betriebsstörungen, Transporthindernisse, behördliche Maßnahmen – jeweils auch bei unseren Vorlieferanten – gehören, sind wir berechtigt, die Lieferung um die Dauer des Leistungshindernisses hinauszuschieben. Wird infolge der Störung der vereinbarte Liefertermin um mehr als acht Wochen überschritten, so sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Wir werden den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit bzw. nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und im Falle unseres Rücktritts die Gegenleistung des Kunden unverzüglich zurückerstatten.

                                                           § 6
                                               Gefahrenübergang

  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung „ab Werk“ vereinbart.
  2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung geht auch dann mit der Absendung auf den Kunden über, wenn wir die Versendungskosten oder anderer zusätzliche Leistungen übernommen haben oder eine Teillieferung erfolgt.
  3. Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde.

§ 7
Mängelansprüche

  1. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. die bei einer zumutbaren Eingangskontrolle erkennbaren Mängel sind unbeschadet der gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Ware beim Kunden uns gegenüber zu rügen. Dies muss schriftlich erfolgen.
  2. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen Mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
  3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so stehen dem Kunden die sonstigen gesetzlichen Mängelansprüche zu. Schadenersatzansprüche stehen dem Kunden nur nach Maßgabe von § 8 dieser Verkaufsbedingungen zu.
  4. Mängelansprüche des Kunden verjähren nach Maßgabe von § 9 Abs. (1) dieser Verkaufsbedingungen.

 

§ 8
Haftung

  1. Wir haften auf Schadensersatz ausschließlich nach Maßgabe folgenden Regelungen:
  2. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche oder groß fahrlässige Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  3. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  4. Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auch im Rahmen von Abs. (3) auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
  5. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung im Rahmen einer Garantie.
  6. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
  7. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

§ 9
Verjährung

  1. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate von dem gesetzlichen Verjährungsbeginn an.
  2. Für die Verjährung sonstiger Ansprüche des Kunden, die nicht der Verjährungsfrist für Mängelansprüche unterliegen, gilt eine Ausschlussfrist von 18 Monaten. Sie beginnt ab Kenntnis des Schadens und der Person des Schädigers.
  3. Von den vorstehenden Regelungen bleiben die gesetzlichen Verjährungsfristen in den folgenden Fällen unberührt:
    • für den Fall eines Lieferregresses nach den §§478, 479 BGB;
    • für die in §§ 438 Abs. 1 Nr. 2; 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB genannten Mängel an Bauwerken/Baustoffen;
    • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
    • für Fälle von Vorsatz bzw. Arglist oder grober Fahrlässigkeit durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen;
    • für das Recht des Kunden, sich bei einer von uns zu vertretenden, nicht in einem Mangel der Kaufsache oder des Werkes bestehenden Pflichtverletzung, vom Vertrag zu lösen;
    • für Ansprüche im Rahmen einer Garantie.

 

§ 10
Eigentumsvorbehaltssicherung

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungs-verzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu der Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen       
  2. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen     Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
  3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß
    § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß
    § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
  4. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MWST) unserer Forderung ab, die ihm aus Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
  5. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MWST) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
  6. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MWSTs) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
  7. Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
  8. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebendenSicherheiten obliegt uns.


  9. § 11

    Gerichtsstand – Erfüllungsort
  1. Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz in Arnsberg Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
  3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz in Arnsberg Erfüllungsort.

§ 12
Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen sollen solche Regelungen treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen.
  2. Alle unsere früheren Verkaufs- und Lieferbedingungen sind hierdurch aufgehoben.

                                              


Hinweise zum Datenschutz



  • Datenschutzrechtlich Verantwortlicher ist der

    G. Boehle Stahlservice
    Johannesstraße 62
    59755 Arnsberg

    Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten beim Besuch unserer Webseite

    Unsere Webseite wird unter Nutzung der Dienstleistungen des Anbieters

    1&1 Internet SE
    Elgendorfer Str. 57
    56410 Montabaur

    erstellt. Die Sie betreffenden Datenschutzinformationen entnehmen Sie bitte der Homepage des Anbieters:

    www.1und1.de

    Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei der Kontaktaufnahme:

    a) Betroffene Datenkategorien:
    Wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen, verarbeiten wir die von Ihnen angegebenen Daten innerhalb Ihrer Anfrage, wie z.B. den Namen, die Anschrift, die Telefonnummer oder die E-Mail-Adresse.

    b) Verarbeitungszwecke, Rechtsgrundlage und ggfs. berechtigte Interessen:
    Wir verarbeiten diese Daten zur Beantwortung Ihrer Anfrage auf Basis des Art. 6 (1) b) DS-GVO bzw. nach Art. 6 (1) f) DS-GVO. Dabei verfolgen wir das Interesse, Ihr Anliegen zu erledigen.

    c) Dauer der Speicherung:
    Wir löschen diese Daten nach Erledigung Ihrer Anfrage und Ablauf der jeweils einschlägigen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.

    d) Notwendigkeit Ihrer Mitwirkung bei der Datenerhebung / Folgen bei Verweigerung:
    Sie müssen uns nur diejenigen Daten bereitstellen, die wir für eine Bearbeitung Ihres Anliegens und eine etwaige Kontaktaufnahme benötigen. Wenn Sie uns diese Daten nicht bereitstellen, können wir Ihre Anfrage gegebenenfalls nicht beantworten.

    Empfänger

    Interne Empfänger:
    Beim G. Boehle Stahlservice haben nur diejenigen Personen im erforderlichen Umfang Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten, die diesen zur Erfüllung der oben genannten Zwecke benötigen.

    Externe Empfänger:
    Wir geben Ihre personenbezogenen Daten nur dann an externe Empfänger außerhalb des G. Boehle Stahlservice weiter, wenn dies zur Abwicklung oder Bearbeitung Ihrer Anfrage erforderlich ist, eine andere gesetzliche Erlaubnis besteht oder uns hierfür Ihre Einwilligung vorliegt.

    Externe Empfänger können sein:
    a) Auftragsverarbeiter
    Externe Dienstleister, die wir für die Erbringung von Services einsetzen, beispielsweise in den Bereichen der technischen Infrastruktur und Wartung oder die Bereitstellung von vertragsrelevanten Inhalten.

    b) Öffentliche Stellen
    Behörden und staatliche Institutionen, wie z.B. Staatsanwaltschaften, Gerichte oder Finanzbehörden, an die wir aus gesetzlich zwingenden Gründen personenbezogene Daten übermitteln müssen.

    c) Private Stellen
    Vertriebspartner, selbständige Niederlassungen, Kooperationspartner oder Hilfspersonen, soweit es zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, Sie eingewilligt haben oder eine gesetzliche Erlaubnis besteht.

    Ihre Rechte:
    Als betroffene Person haben Sie nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) folgende Rechte, soweit deren jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen:

    Auskunft: Sie haben das Recht, Auskunft über die von uns zu Ihrer Person verarbeiteten Daten zu erhalten.

    Berichtigung: Sie können die Berichtigung unrichtiger Daten zu Ihrer Person verlangen. Darüber hinaus können Sie die Vervollständigung unvollständiger Daten verlangen.

    Löschung: In bestimmten Fällen können Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen.

    Einschränkung der Verarbeitung: Sie können in bestimmten Fällen verlangen, dass wir die Verarbeitung Ihrer Daten einschränken.

    Datenübertragbarkeit: Sollten Sie uns Daten auf Basis eines Vertrages oder einer Einwilligung bereitgestellt haben, so können Sie verlangen, dass Sie die von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format erhalten oder dass wir diese an einen anderen Verantwortlichen übermitteln.

    Widerspruchsrecht

    Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, die auf Grundlage von Art. 6 (1) f) DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Wir verarbeiten diese personenbezogenen Daten dann nicht mehr für diese Zwecke, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

    Widerruf der Einwilligung: Sofern Sie uns eine Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten erteilt haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung Ihrer Daten bis zum Widerruf bleibt hiervon unberührt.

    Geltendmachung Ihrer Rechte: Wenden Sie sich zur Ausübung aller Ihrer zuvor genannten Rechte bitte postalisch an oben angegebene Anschrift. Bitte stellen Sie dabei sicher, dass uns eine eindeutige Identifizierung Ihrer Person möglich ist.

    Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde: Sie haben das Recht, eine Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, einzureichen, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten rechtswidrig ist.